hey leute haben einen leo 125 und hab nach nem monat des suchen wieder aufgegeben
MEINE ABE ist weg was nun??
Roller ist abgemeldet
was kann ich nun machen wie komme ich wieder an eine abe ?=??
wäre sehr nett wenn ihr mir dabei helfen könnt denn ich will meinen leo nicht verschrotten lassen is zu schade dazu
ALSO HELFT Mir BITTE
ICQ 244153667
[url]mailto:minigolfball@web.de[/url]
oder hier im forum danke im vorraus oli
ABE VERLOREN
Moderatoren: bsk, chris84, Christian, leo_mbl
Re: ABE VERLOREN
Hi,
nur nicht den Mut sinken lassen.
Ich nehme an deinen Personalausweis besitzt du noch.
Damit kannt du zur Zulassungsstelle gehen.
Die alte "Nummer" deines Rollers weißt du auch noch.
Dann läuft ein Festsellungsverfahren los bis hin zu einer
Abfrage im Zentralregister.
Alles was auf das Moped hinweist bitte mitnehnehmen
Die helfen dir weiter.
Gruss
Gerhard
nur nicht den Mut sinken lassen.
Ich nehme an deinen Personalausweis besitzt du noch.
Damit kannt du zur Zulassungsstelle gehen.
Die alte "Nummer" deines Rollers weißt du auch noch.
Dann läuft ein Festsellungsverfahren los bis hin zu einer
Abfrage im Zentralregister.
Alles was auf das Moped hinweist bitte mitnehnehmen

Die helfen dir weiter.
Gruss
Gerhard
Re: ABE VERLOREN
also ich war ja bei der zulassungsstelle ohne abe um ihn abzumelden (andere geschichte warum ich das machen musste....)
dann hab ich so was eidesstatliches unterschrieben das des meienr ist und so weiter .. dann hab ich gefragt was mit der abe nun is wo ich ne neue her bekomme udn die sagte irgendwas von händler erriner ich mich grade wieder drann aber warum beim händler????
was kostet mich der spass???
HILFEEEEE
dann hab ich so was eidesstatliches unterschrieben das des meienr ist und so weiter .. dann hab ich gefragt was mit der abe nun is wo ich ne neue her bekomme udn die sagte irgendwas von händler erriner ich mich grade wieder drann aber warum beim händler????
was kostet mich der spass???
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Re: ABE VERLOREN
Rufe doch mal bei Aprilia in Düsseldorf an und frage nach.
Leo1 150, silber, Baujahr 97, mit 30.000 km und rätselhaften Steuerkettenriss
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Re: ABE VERLOREN
meines Erachtens müsstest du die ABE von Aprilia bekommen...
die ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) gehört zum Fahrzeug und wird vom Hersteller ausgestellt. Das Amt hat damit eigentlich wenig zu tun, die stellen nur auf Basis der ABE den Fahrzeugschein aus.
vermutlich wird Aprilia dann einen Nachweis über den Besitz und die Fahrgestellnummer haben wollen... Was der Spaß kostet wird sich zeigen, bitte dann hier bekanntgeben!
die ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) gehört zum Fahrzeug und wird vom Hersteller ausgestellt. Das Amt hat damit eigentlich wenig zu tun, die stellen nur auf Basis der ABE den Fahrzeugschein aus.
vermutlich wird Aprilia dann einen Nachweis über den Besitz und die Fahrgestellnummer haben wollen... Was der Spaß kostet wird sich zeigen, bitte dann hier bekanntgeben!
"wir brauchen das Rad nicht neu zu erfinden ... wir müssen es nur öfter nutzen" ;-)
Re: ABE VERLOREN
AuDiASS Am Schluff 18 Inhaber: SSK-Neuwerk Sitz in Viersen
D- 41748 Viersen Dipl.-Ing. R. Kemper BLZ 310 500 00 USt - Id Nr.:
Tel. +49 2162 560 77 90 [url]mailto:ralf.kemper@audiass.de[/url] Konto Nr. 191 692 DE 813 934 957
Fax +49 2162 560 77 87 http://www.audiass.com IBAN: DE 05 3105 0000 0000 1916 92
SWIFT-BIC: MGLSDE33
Automotive Dienstleistung After Sales Support
Absender: Vorname: __________________________________
Name: __________________________________
Straße: __________________________________
PLZ/Ort: __________________________________
Telefon: __________________________________
Fax: __________________________________
Ich benötige einen Ausdruck der Allgemeinen Betriebserlaubnis für das
(nur für deutsche Fahrzeuge möglich)
Fahrzeug: ________________ Fahrgestell-Nr. ____________________
und bitte um dessen Zusendung gegen Zahlung einer Schutzgebühr in Höhe von 25,00 € per Scheck
oder auf Konto Nr. 191 692 Stadtsparkasse MG - Neuwerk, BLZ 310 500 00, Fa. AuDiASS, Ralf
Kemper. (Bitte komplette Fahrgestell-Nr. angeben!)
Ich erkläre (bitte Zutreffendes ankreuzen):
? Die bisherige Allgemeine - Betriebs - Erlaubnis wurde unbrauchbar und liegt bei.
? Die bisherige Allgemeine - Betriebs - Erlaubnis ist in Verlust geraten (Bestätigung der
Zulassungsstelle erforderlich).
Außerdem versichere ich an Eides Statt, dass sich das Fahrzeug noch in dem serienmäßig gelieferten
Zustand befindet. Ich bin mir bewusst, dass falsche Angaben, die zur widerrechtlichen Erlangung eines
Abdruckes der Allg. Betriebserlaubnis führen, strafbar sind, und es ist mir bekannt, dass die
Betriebserlaubnis für mein Fahrzeug nur so lange gilt, wie sich dieses in dem serienmäßig gelieferten
Zustand befindet.
Ort: ________________ Datum: ______________ Unterschrift: ________________
Bescheinigung der Kfz-Zulassungsstelle bzw. der örtlichen Polizeidienststelle
Es wird hiermit bescheinigt, dass der Betrieb des o. g. Fahrzeuges nicht wegen technischer Mängel oder
aus anderen Gründen verboten wurde. Gegen die Ausstellung eines Ersatzabdruckes der Allgemeinen -
Betriebs - Erlaubnis bestehen keine Bedenken.
Ort: _______________ Datum:_______________
Behörde :______________________
Fa. AuDiASS Ralf Kemper, Am Schluff 18, 41748 Viersen, Fax: 02162/5607787
** Zweitschriftanforderung **
vielleicht hilft dir das.
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Kemper. (Bitte komplette Fahrgestell-Nr. angeben!)
Ich erkläre (bitte Zutreffendes ankreuzen):
? Die bisherige Allgemeine - Betriebs - Erlaubnis wurde unbrauchbar und liegt bei.
? Die bisherige Allgemeine - Betriebs - Erlaubnis ist in Verlust geraten (Bestätigung der
Zulassungsstelle erforderlich).
Außerdem versichere ich an Eides Statt, dass sich das Fahrzeug noch in dem serienmäßig gelieferten
Zustand befindet. Ich bin mir bewusst, dass falsche Angaben, die zur widerrechtlichen Erlangung eines
Abdruckes der Allg. Betriebserlaubnis führen, strafbar sind, und es ist mir bekannt, dass die
Betriebserlaubnis für mein Fahrzeug nur so lange gilt, wie sich dieses in dem serienmäßig gelieferten
Zustand befindet.
Ort: ________________ Datum: ______________ Unterschrift: ________________
Bescheinigung der Kfz-Zulassungsstelle bzw. der örtlichen Polizeidienststelle
Es wird hiermit bescheinigt, dass der Betrieb des o. g. Fahrzeuges nicht wegen technischer Mängel oder
aus anderen Gründen verboten wurde. Gegen die Ausstellung eines Ersatzabdruckes der Allgemeinen -
Betriebs - Erlaubnis bestehen keine Bedenken.
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