Seite 1 von 1
TÜV vergessen
Verfasst: 2. April 2010, 19:37
von naddel81
Hi @ all,
habe an meinem "Winter"-Leo (zugelassen von November bis April) letztes Jahr vor dem Einmotten keinen TÜV mehr machen lassen. Diesen Winter bin ich ihn nicht gefahren, weil der Winter so kalt war. Kann ich nun die 24 Monate "voll" machen, wenn ich diesen Winter wieder verzichte und kriege dann nächstes Jahr im April wieder volle 2 Jahre TÜV oder muss dann eine Vollabnahme wie bei der Erstzulassung gemacht und vor allem bezahlt werden?
Viele Grüße!
Re: TÜV vergessen
Verfasst: 2. April 2010, 23:50
von Nightwalker2410
Nein! Tüv bleibt Tüv. egal wie lange der letzte her war.
Weis nur nicht wie es sich eventuell bei ner Abmeldung sein sollte.
Re: TÜV vergessen
Verfasst: 3. April 2010, 01:01
von naddel81
gut, dann mach ich die 24 monate voll und kriege dann wieder volle 2 jahre.
Re: TÜV vergessen
Verfasst: 3. April 2010, 07:10
von naddel81
gerade etwas rumtelefoniert:
TÜV sagt: 2 HUs müssen gemacht werden. einmal für 4 wochen (zum abzocken) und danach für 2 jahre!
DEKRA sagt: nur eine abnahme muss gemacht werden (für 2 jahre).
jetzt frag ich noch TÜMA. kann doch nicht sein, dass jeder was anderes sagt.
Re: TÜV vergessen
Verfasst: 3. April 2010, 08:49
von chris84
auf jeden Fall vorher Fragen ... Tüv zockt ganz gerne mal ab.
Ist aber auch Bundeslandunterschiedlich, hier im Saarland wird anscheinend grundsätzlich nicht rückdatiert, d.h. immer ab Tüv 2 Jahre...
Re: TÜV vergessen
Verfasst: 3. April 2010, 16:32
von naddel81
immer ab TÜV 2 Jahre? Bei uns (RLP) wird auf den Monat zurückdatiert. DEKRA und TÜMA sagen, dass ich wieder 2 Jahre kriege, der TÜV will 2 Abnahmen (somit eine STRAFABNAHME) und das mache ich garantiert nicht mit.
Viele Grüße
Re: TÜV vergessen
Verfasst: 4. April 2010, 21:35
von Christian
Hallo,
ich kenne das in Baden-Württemberg so, dass ebenfalls rückdatiert wird. Allerdings zahlt man auch nur einmal, wenn man um volle 2 Jahre überzogen hat. Einfach weiter herum fragen; meine Erfahrung sagt auch, dass es offenbar manchmal einen "Ermessungsspielraum" gibt.
Grüße, Christian