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Rücklicht
Verfasst: 30. März 2004, 07:00
von Reinhard
Hallo zusammen weiß vielleicht jemand was im 96 Leo für eine Rück-Bremslichtbirne drin ist ????
Und muß man den halbenLeo zerlegen um dran zu kommen ? Nur die beiden Schrauben des Glases reicht ja wohl nicht !!
Re: Rücklicht
Verfasst: 30. März 2004, 08:24
von Leofreund
Moin,
Kombilampe 10 / 20 Watt.
Schrauben entfernen. Glas herausnehmen. Es hakt meist an der Karosse. Etwas Gedult.
Nicht vergessen, mit weichem Pinsel, kein Lappen, Spiegelflächen reinigen .
Grüße Reinhold
Re: Rücklicht
Verfasst: 30. März 2004, 12:41
von Jürgen Posth
Moin,
wie Reinhold schon geschrieben hat vorsichtig aushebeln, sonst kanns teuer werden.
Frage: Wie sieht es eigentlich aus, wenn man den Rückstrahler im Topcase auch beleuchten will? Verliert man dann die Betriebszulassung?
Gruß Jürgen
Re: Rücklicht
Verfasst: 30. März 2004, 13:58
von leo_mbl
Hi Jürgen!
Ich denke nicht dass die Erlaubnis erlöscht. Amtliche Stellen wissen ev. den Wortlaut einer möglichen Regelung was besondere Bauvorschriften angeht.
Wohl ist es aber schllicht legal. GIVI etwa bietet Koffer mit integrierten (teils optionalen) Bremsleuchten an. Dass da typspezifische Vorschriften einzuhalten sind, ist kaum denkbar. Der Aufwand der Anpassung wär zu gross.
Bei den C1 Fahrern ist die Dritte auch ein Thema, am Bügel unter dem Dach etwa. Ist sicher auch legal (oder, MadCat?!?).
Gruss Mirko
Re: Rücklicht
Verfasst: 30. März 2004, 15:00
von Leofreund
<p><blockquote><font size="1" face="Verdana, Arial">Quote:</font><hr>leo_mbl schrieb am 30.03.2004 13:58
Hi Jürgen!
Ich denke nicht dass die Erlaubnis erlöscht. Amtliche Stellen wissen ev. den Wortlaut einer möglichen Regelung was besondere Bauvorschriften angeht.
Wohl ist es aber schllicht legal. GIVI etwa bietet Koffer mit integrierten (teils optionalen) Bremsleuchten an. Dass da typspezifische Vorschriften einzuhalten sind, ist kaum denkbar. Der Aufwand der Anpassung wär zu gross.
Bei den C1 Fahrern ist die Dritte auch ein Thema, am Bügel unter dem Dach etwa. Ist sicher auch legal (oder, MadCat?!?).
Gruss Mirko<hr></blockquote></p>
An Zweiräder ist in D nur ein Brems- und Rücklicht erlaubt. Zum TÜV fährt man ohne Koffer! Die Polizei blickt nur selten durch, oder kümmert sich nicht! Es erzeug aber mehr Aufmerksamkeit.
Grüße Reinhold
Re: Rücklicht
Verfasst: 30. März 2004, 20:14
von User gelöscht!
Hi,
2. Bremsleuchte wurde bei uns von noch keinem TÜV beanstandet.
Solange man Teile mit e-Nummern verbaut, sehe ich da auch keine große Schwierigkeit.
Ich persönlich habe eine LED-Leiste unter den Spoiler montiert, links und rechts davon sind Zusatzblinker angebracht.
Siehe z.B. auf meiner
http://www.c1-fan.de unter 'Bilder' 'Umbauten' 'Blinker'
Es gibt von BMW eine Gepäckbrücke für eine Modellreihe, bei der eine 2. Bremsleuchte integriert wurde und auch zugelassen ist - also nicht zwingend verboten die Sache...
bis dann,
Heiko 'MadCat' Wagner
der C1 im Leo-Teich!

))
PS: gestern vordere Bremsscheibe nach 49800km getauscht. Dabei wurde das 3. Paar Bremsklötze verbaut.
Re: Rücklicht
Verfasst: 31. März 2004, 12:27
von Reinhard
Hallo zusammen hat alles super geklappt aber man muß verdammt aufpassen !!!!!!
Danke an alle!!!!!
gruß Reinhard
Re: Rücklicht
Verfasst: 31. März 2004, 12:41
von chris84
nochn kleiner Trick zur Demontage des Rücklichtglases: mit den Fingern dort reingreifen, wo die Nummernschildbeleuchtung sitzt, und das Glas vorsichtig nach hinten rausdrücken. Das is am Materialschonensden. Kein Schraubenzieher o.ä. verwenden, die Macken sieht man ewig!
MFG
Chris
Re: Rücklicht
Verfasst: 31. März 2004, 15:23
von Leofreund
Hier schwarz auf weiss was zulässig ist.
Rollerseite!
Bremsleuchte : Es darf nur eine Bremsleuchte vorhanden sein. An Krafträdern, die vor dem 1.1.1988 erstmals zugelassen worden sind, ist eine Bremsleuchte nicht erforderlich. Krafträder, die vor dem 1.1.1983 erstmals zugelassen worden sind, dürfen anstelle einer roten auch mit einer gelb leuchtenden Bremsleuchte ausgerüstet sein. Bremsleuchten gehören gemäß §22a der StVZO zu den bauartgenehmigungspflichtigen Teilen, müssen also das Wellenzeichen oder den Kreis mit Buchstabe E plus Ziffer oder Rechteck mit dem Buchstaben e darin aufweisen. Es genügt, wenn das Bremslicht nur beim Betätigen der Fußbremse aufleuchtet. Nicht vergessen : Ein Rückstrahler ist immer noch Vorschrift !
http://www.tuev-sued.de/auto_tuev/servi ... /1_112.pdf
Bremsleuchte
Farbe: Rot
Vorgeschrieben:
l Eine Bremsleuchte am Kraftrad.
Zulässig:
l Zwei Bremsleuchten für Krafträder mit Beiwagen.
Nicht erforderlich:
l Für Krafträder mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit
bis zu 50 km/h, auch bei Gespann-Betrieb.
l Für Krafträder mit Erstzulassung vor dem 1.1.1988, auch bei Gespann-Betrieb.
Anbauhöhe: Mindestens 350 mm (Unterkante) und höchstens 1500 mm (Oberkante)
über der Fahrbahn.
Anders als bei Pkw sind zusätzliche Bremsleuchten bei Krafträdern
unzulässig. Sind Bremsleuchten in der Nähe von
Schlussleuchten montiert oder mit ihnen
zusammengebaut, müssen sie
stärker als diese aufleuchten.
Auch am Tag müssen die Bremsleuchten
die "Betätigung der Betriebsbremse"
deutlich anzeigen.
Grüße Reinhold
Re: Rücklicht
Verfasst: 31. März 2004, 20:51
von User gelöscht!
Hi
schaut mal
http://forum.webmart.de/wmmsg.cfm?Id=25 ... 30#9283789 bei uns im
http://forum.webmart.de/wmforum.cfm?id=25143.
Die TÜV-Prüfer haben bisher keine negativen Sachen zu den Anbauten geäussert.
Im Januar bin ich auch dran mit TÜV - meine Mieze auf der Nase muss ich dann aber vorher abbauen...
bis dann,
Heiko 'MadCat' Wagner
der C1 im Leo-Teich!

))