Re: Kolbenklemmer oder doch schlimmer?
Verfasst: 11. April 2005, 23:19
Ich würde an deiner Stelle den Rechtsweg noch nicht abschreiben. Ich kenne zwar den Kaufvertrag nicht, den du unterschrieben hast, aber du hast ja noch deinen Zeugen. Falls der Verkäufer beim Verkauf bei dir den Eindruck erweckt hat, dass man bloss die Batterie ersetzen muss und das Ding läuft wieder, dann hat er hierfür einzustehen. Wie war der Preis denn bemessen? Eher ein Preis für ein Ersatzteillager oder der Preis für einen fahrtüchtigen Leo? Das kann für den Richter auch ein Indiz sein.
Mein Tipp: Einschreiben an den Verkäufer mit klarer Mängelrüge ("X und Y funktioniert nicht so wie vom Verkäufer versprochen") und Wandelungsanzeige ("Ich will den Roller gegen volle Preisrückerstattung umgehend zurückgeben und werde dies nötigenfalls auf dem Klageweg durchsetzen").
Ich hoffe das nützt dir was.
Gruss, Michi123
Mein Tipp: Einschreiben an den Verkäufer mit klarer Mängelrüge ("X und Y funktioniert nicht so wie vom Verkäufer versprochen") und Wandelungsanzeige ("Ich will den Roller gegen volle Preisrückerstattung umgehend zurückgeben und werde dies nötigenfalls auf dem Klageweg durchsetzen").
Ich hoffe das nützt dir was.
Gruss, Michi123