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Re: Kolbenklemmer oder doch schlimmer?

Verfasst: 11. April 2005, 23:19
von michi123
Ich würde an deiner Stelle den Rechtsweg noch nicht abschreiben. Ich kenne zwar den Kaufvertrag nicht, den du unterschrieben hast, aber du hast ja noch deinen Zeugen. Falls der Verkäufer beim Verkauf bei dir den Eindruck erweckt hat, dass man bloss die Batterie ersetzen muss und das Ding läuft wieder, dann hat er hierfür einzustehen. Wie war der Preis denn bemessen? Eher ein Preis für ein Ersatzteillager oder der Preis für einen fahrtüchtigen Leo? Das kann für den Richter auch ein Indiz sein.

Mein Tipp: Einschreiben an den Verkäufer mit klarer Mängelrüge ("X und Y funktioniert nicht so wie vom Verkäufer versprochen") und Wandelungsanzeige ("Ich will den Roller gegen volle Preisrückerstattung umgehend zurückgeben und werde dies nötigenfalls auf dem Klageweg durchsetzen").

Ich hoffe das nützt dir was.

Gruss, Michi123

Re: Kolbenklemmer oder doch schlimmer?

Verfasst: 12. April 2005, 08:23
von Leofreund
Moin,
für mich ist das Betrug und vor Gericht auch zu beweisen. Ein Schreiben deines Rechtsanwaltes auf die Kosten die entstehen wenn der Roller nicht zurück genommen wird sollte reichen. Die Kosten des Schreiben werden natürlich dem Verkäufer in Rechnungestellt. Das schafft Aufklärung, denn wer ein Einschreinen vom Rechtsanwalt bekommt kann sich schnell ausrechnen das es klug ist denn Roller samt Kosten zurück zunehmen. Das dein Rechtsanwalt nur wenig Cage sieht ist klar, der Fall macht viel Arbeit, bringt aber nur geringen Gewinn. Wechsel ggf den Anwalt.

Gruss Reinhold

PS. Nicht vom Preis, sondern vom Kopf leiten lassen...

http://www.aprilia-leonardo.de/html/tip ... 0zum%20125